Energetische Inspektion Klima- und Lüftungsanlagen

Selbstverständlich haben wir geschultes Personal für die gesetzlich geregelte energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen nach §12, die in Gebäuden installiert sind und in denen die Nennleistung für den Kältebedarf 12 kW übersteigt. Die energetische Inspektion muss alle 10 Jahre wiederholt werden. Unser Leistungsumfang umfasst die Bewertung der Anlagenkomponenten hinsichtlich Energieeffizienz, Bewertung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage im Verhältnis zu ihrem aktuell realen Bedarf. Ebenfalls können wir die Ermittlung des aktuell vorhandenen Luftwechsel-, Kühl- und Heizbedarfs aufgrund der Bauweise und Nutzung des Gebäudes zum Zeitpunkt der Inspektion vornehmen. Sie bekommen von uns Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes bzw. der Anlage unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Außerdem prüfen wir Anlagen auf Schäden und Abnutzungen.

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